Berufshaftpflicht

 Die Pflicht für Ärzte & Zahnärzte

In Deutschland haftet jeder persönlich und somit privat mit seinem gesamten Vermögen – auch außerhalb des Dienstverhältnisses. Dabei ist es egal, ob Sie angestellt oder niedergelassen sind.

Natürlich können Fehler passieren, trotz größter Sorgfalt und Erfahrung stehen finanzielle Risiken gegenüber.

Es ist nicht entscheidend, ob man in einem Krankenhaus tätig ist, oder Mitarbeiter einem MVZ oder Praxis zugehörig ist. Risiken und Haftungsansprüche zu vermeiden ist abhängig von der passenden Absicherung des Arbeitgebers sowie dem Angestellten selbst.

Kennen Sie die Leistung der Absicherung ihres Arbeitgebers, gerade in Sachen der „groben“ Fahrlässigkeit und wer bestimmt die Definition „grob“?

Sind alle weiteren Risiken, zum Beispiel nach Dienstschluss geschützt, oder der Beratung im Freundes- oder Bekanntenkreis?

Anstellung im Krankenhaus

  • Wie ist der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber geregelt?
  • Ist die grobe Fahrlässigkeit über den AG abgesichert und wie ist diese definiert?
  • Besteht eine Freistellung für Schadensersatzansprüche oder greift das allgemeine Arbeitsrecht?
  • Besteht für Sie ein Versicherungsschutz für Strafverfahren?
  • Besteht für Sie ein Versicherungsbedarf für Privatliquidation oder außerdienstliche Tätigkeiten?

Anstellung und Tätigkeit in einem MVZ oder Niederlassung

  • Wie ist der Versicherungsschutz über den AG geregelt?
  • Bestehen Regressansprüche durch den AG bzw. das MVZ?
  • Besteht eine individuelle Vereinbarung der Risiken im Anstellungsvertrag?
  • Wie ist der Schutz bei Privatliquidation oder außerdienstliche Tätigkeiten geregelt?

Außerdienstliche Tätigkeiten

  • Besteht ein Schutz für ärztliche Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis, oder einer möglichen Vertretung eines ärztlichen Kollegen?
  • Sind Notarztdienste, über ihren Arbeitgeber, als auch Privatliquidation, abgesichert?

Studierende der Human- und Zahnmedizin

Im Studium der Human- und Zahnmedizin  absolvieren Sie eine intensive Ausbildung. Durch Sondertarife ermöglichen wir für Sie einen optimalen Schutz der Haftpflichtrisiken, für Medizinstudenten. So sind neben den privaten Risiken auch die Tätigkeiten im vorklinischen und klinischen Teil des Studiums mit abgesichert. Sie sind noch kein Arzt – handeln teilweise jedoch wie einer. Deshalb sind die beruflichen Risiken mit eingeschlossen, sodass Sie sich, vor allem während des Praktischen Jahr, voll und ganz auf Ihr Können konzentrieren.

Informieren Sie sich gern zu den jeweiligen Tarifen, die wir ihnen empfehlen.