Denkmalimmobilien

Leisten Sie Ihren Beitrag im Erhalt historischer Stadtzenten und deren Geschichte

Die Investition in eine Denkmalimmobilie ist für Sie insbesondere aufgrund der steuerlichen Besonderheiten von Vorteil. Historische Bauwerke sind wegen ihrer Bauweise, Beschaffenheit und natürlich ihrer Geschichte für unsere Nachkommen erhaltenswert. Nicht nur Gebäude aus diversen Epochen können zum Denkmal ernannt werden, sondern auch besondere Wohnkonzepte, die ein historisches Kulturgut tragen.

Vorteile:

Von Vorteil für Anleger ist zum einen der hohe Wiederverkaufswert und zum anderen wird das hohe Engagement der Sanierung einer Denkmalimmobilie vom Staat mit steuerlichen Vergünstigungen honoriert. Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abschreibung) ermöglicht Ihnen, die Sanierungskosten in Ihrer alljährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

  • Der Anleger darf 8 Jahre lang je 9% und danach weitere 4 Jahre je 7% der Sanierungskosten abschreiben (100 Prozent der Kosten).
  • Selbstnutzer dürfen für zehn Jahre lang je 9 Prozent der Sanierungskosten abschreiben (= 90 Prozent der Kosten).

Ein weiterer Vorteil ist, dass ein bauliches Denkmal nicht der Abgeltungssteuer unterliegt. Die Gewinne bei einem Wiederverkauf sind somit stets steuerfrei, sobald die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Zusätzlich erhalten Anleger eine Förderung durch besonders attraktive KfW-Darlehen.

Risiken:

Grundsätzlich sind die ausschlaggebenden Faktoren, wie Lage, Gesamtzustand des Gebäudes und Potential der Wertsteigerung, zu prüfen. Wir empfehlen auch unser Expertenwissen hinzuzuziehen sowie die Referenzen des involvierten Bauträgers zu prüfen.

Anders als bei anderen Arten von Immobilien bietet das Denkmal nur als langfristige Anlage die vollen steuerlichen Vorteile. Die Sanierungs- und dadurch Erwerbskosten können Sie nur in gesamter Höhe absetzen, wenn Sie das Denkmal vor Beginn der Arbeiten erwerben. Der Sanierungsanteil ist bei einem Denkmal meist größer als bei anderen Immobilien. Je nach baulichem Zustand kann mit einem Sanierungsanteil von etwa 50% bis 85% zu rechnen sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Denkmal-AfA eingeräumt. Je umfangreicher die Aufwendungen für Sanierungen sind, desto höher sind die absetzbaren Werbungskosten für Sie als Anleger.

Bei Bestands-und Neubauimmobilien ist die normale AfA für vermietete Immobilien in Höhe von 2% bis 2,5%. Dies gilt auch bei Denkmalimmobilien zusätzlich zur Denkmal-AfA. Das Finanzamt fördert nicht nur die Sanierung der Außenfassade des Gebäudes, sondern auch die grundsätzliche Sanierung und Modernisierung des Gebäudeinneren.

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Ihre Vorteile kurz und knapp …

Die Fertigstellung bietet das Niveau eines Neubaus durch die Kernsanierung

Steuervorteile durch hohe Denkmalabschreibung

Festlegung des Mietpreises vor Erstbezug möglich

Eigennutzung möglich